Segelflugverein
Uffenheim e.V.

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letzte Aktualisierung: 08.03.2021


Die Frist für die Registrierungspflicht wurde bis 01.04.2021 verlängert, da die EU ihre Software nicht rechtzeitig fertig bekommen hat. Bitte nach Erhalt der Registrierungsnummer diese dem Vereinsvorstand mitteilen,

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Der bisher gültige Kenntnisnachweis verliert zum 01.01.2022 seine Gültigkeit. Es muss dann ein neuer Kenntnisnachweis nach EU Regeln abgelegt werden. Nachdem (wie meistens) die EU noch nicht so genau weiß, was sie will, werden wir das Ganze beobachten und rechtzeitig Informationen zur Verfügung stellen (sobald es welche gibt).
Private Meinung des 1. Vorstands: Das Ganze ist langsam nur noch lästig und lächerlich. Die EU
macht ständig was Neues aber kriegts nicht gebacken.

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Ab 1. Januar 2021 gibt es die europäische Regsitrierungspflicht für alle aktiven Modellflieger. Am Flugbetrieb teilnehmen darf nur noch, wer registriert ist. Wer nicht registriert ist, hat keinen Versicherungsschutz. Die Versicherungen dürfen ausdrücklich Leistungen verweigern, wenn der Versicherungsnehmer seine Registrierungspflicht nicht erfüllt hat. Die Verbände (LVB, DMFV) erledigen für ihre Mitglieder diese Registrierung. Wer bei keinem Verband organisiert ist, muss sich selbst um die Registrierung kümmern. Auf den vereinseigenen Plätzen ist Flugbetrieb nur für Mitglieder des Vereins erlaubt, die ihre Registrierung gegenüber dem Verein nachgewiesen haben. Gastflieger müssen ihre Registrierung und einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen.

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Leider gibts wegen Corona von 2020 nichts zu berichten, Maiumzug fand keiner statt.
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Bilder von unserer Teilnahme
am Umzug der Maienkönigin 2019
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Ab 1. Oktober 2017 gilt die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle ab 250gr.
Die Kennzeichnung muss Name und Adresse des Eigentümers des Flugmodells enthalten.
Sie muss feuersicher sein und fest am Modell angebracht werden. Am besten geeignet
sind gravierte Alu-Schilder.
Genauere Informationen sind auf der Homepage des DMFV zu finden.

Die neuen gesetzlichen Regelungen für den Modellflug sind jetzt scheinbar festgelegt.
Dazu hat der DAEC eine Information zur Verfügung gestellt, die hier heruntergeladen werden kann.
Info DAEC

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Kenntnisnachweis:
Wer braucht ihn?
Alle Modellflieger, die außerhalb des Platzes an den Drei Kreuzen fliegen und Modelle mit mehr als 2kg Abfluggewicht  nutzen bzw. höher als 100m fliegen. Das trifft bei uns v.A. am Kappelberg zu!
Achtung: Multicopter dürfen grundsätzlich nicht höher als 100m fliegen!
Wenn man die Bedingungen für zugelassene Plätze genau liest, braucht man auch dort einen Kenntnisnachweis, wenn man alleine, also ohne Flugleiter, fliegt. Da das bei uns häufiger der Fall ist, braucht eigentlich jeder den Kenntnisnachweis!

Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Wer sich rechtssicher informieren will, geht auf die Seite des DAeC!