Die
Frist für die Registrierungspflicht wurde bis 01.04.2021 verlängert, da
die EU ihre Software nicht rechtzeitig fertig bekommen hat. Bitte nach
Erhalt der Registrierungsnummer diese dem Vereinsvorstand mitteilen,
---------- Der
bisher gültige Kenntnisnachweis verliert zum 01.01.2022 seine
Gültigkeit. Es muss dann ein neuer Kenntnisnachweis nach EU Regeln
abgelegt werden. Nachdem (wie meistens) die EU noch nicht so genau
weiß, was sie will, werden wir das Ganze beobachten und rechtzeitig
Informationen zur Verfügung stellen (sobald es welche gibt). Private Meinung des 1. Vorstands: Das Ganze ist langsam nur noch lästig und lächerlich. Die EU macht ständig was Neues aber kriegts nicht gebacken.
---------- Ab 1. Januar 2021 gibt es die europäische Regsitrierungspflicht für alle aktiven Modellflieger. Am Flugbetrieb teilnehmen
darf nur noch, wer registriert ist. Wer nicht registriert ist, hat
keinen Versicherungsschutz. Die Versicherungen dürfen ausdrücklich
Leistungen verweigern, wenn der Versicherungsnehmer seine
Registrierungspflicht nicht erfüllt hat. Die Verbände (LVB, DMFV)
erledigen für ihre Mitglieder diese Registrierung. Wer bei keinem
Verband organisiert ist, muss sich selbst um die Registrierung kümmern.
Auf den vereinseigenen Plätzen ist Flugbetrieb nur für Mitglieder des
Vereins erlaubt, die ihre Registrierung gegenüber dem Verein
nachgewiesen haben. Gastflieger müssen ihre Registrierung und einen
bestehenden Versicherungsschutz nachweisen.
---------- Leider gibts wegen Corona von 2020 nichts zu berichten, Maiumzug fand keiner statt. ---------- Bilder von unserer Teilnahme am Umzug der Maienkönigin 2019 ---------- Ab 1. Oktober 2017 gilt die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle ab 250gr. Die Kennzeichnung muss Name und Adresse des Eigentümers des Flugmodells enthalten. Sie muss feuersicher sein und fest am Modell angebracht werden. Am besten geeignet sind gravierte Alu-Schilder. Genauere Informationen sind auf der Homepage des DMFV zu finden.
Die neuen gesetzlichen Regelungen für den Modellflug sind jetzt scheinbar festgelegt. Dazu hat der DAEC eine Information zur Verfügung gestellt, die hier heruntergeladen werden kann. Info DAEC
---------- Kenntnisnachweis: Wer braucht ihn? Alle
Modellflieger, die außerhalb des Platzes an den Drei Kreuzen fliegen
und Modelle mit mehr als 2kg Abfluggewicht nutzen bzw. höher als
100m fliegen. Das trifft bei uns v.A. am Kappelberg zu! Achtung: Multicopter dürfen grundsätzlich nicht höher als 100m fliegen! Wenn
man die Bedingungen für zugelassene Plätze genau liest, braucht man
auch dort einen Kenntnisnachweis, wenn man alleine, also ohne
Flugleiter, fliegt. Da das bei uns häufiger der Fall ist, braucht
eigentlich jeder den Kenntnisnachweis!
Hinweis:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir
keine Gewähr. Wer sich rechtssicher informieren will, geht auf die Seite des DAeC!